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Auftrag an den Service-Provider zur Ausfolgung von E-Mail-Zugangsdaten an den Insolvenzverwalter

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2018/243ZIK 2018, 192 Heft 5 v. 12.11.2018

IO: § 78

Ein Provider ist zwar bereits aufgrund des Gesetzes und der Verständigung von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verpflichtet, dem Masseverwalter Zugang zu bestehenden E-Mail-Accounts des Schuldners zu verschaffen, das InsolvenzG kann aber dem Provider auch ausdrücklich auftragen, dem Insolvenzverwalter die E-Mail-Zugangsdaten des Schuldners auszufolgen.

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