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Zur Anfechtung wegen Begünstigungsabsicht

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2018/239ZIK 2018, 188 Heft 5 v. 12.11.2018

IO: § 30 Abs 1 Z 3

ZPO: § 502

Der Beweis der Begünstigungsabsicht - bedingter Vorsatz genügt (RIS-Justiz RS0064166 [T5]; 6 Ob 2086/96z) - ist erbracht, wenn Tatsachen erwiesen sind, die darauf schließen lassen (RIS-Justiz RS0064365); ob der festgestellte Sachverhalt den Schluss auf die Begünstigungsabsicht zulässt, ist eine revisible Rechtsfrage (RIS-Justiz RS0118976; 3 Ob 107/16f mwN).

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