vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abschöpfungsverfahren: Keine Einleitung ohne voraussichtliche Deckung der Treuhänderkosten

JudikaturUniv.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2018/196ZIK 2018, 155 Heft 4 v. 31.8.2018

IO: § 202

Das InsolvenzG leitet ein Abschöpfungsverfahren dann ein, wenn keine Einleitungshindernisse vorliegen und die Kosten des Abschöpfungsverfahrens durch die dem Treuhänder zukommenden Beträge voraussichtlich gedeckt sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte