IO: § 3
ABGB: § 879 Abs 2 Z 2, § 934
Schließt der Geschäftsführer einer Schuldnergesellschaft mündlich vor Beendigung des Insolvenzverfahrens einen Honorarvertrag (im Anlassfall mit einem Steuerberater) ab, ist die Vereinbarung trotz des noch nicht beendeten Insolvenzverfahrens für die Streitteile verbindlich und nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens wirksam (RIS-Justiz RS0063784, RS0063803, RS0063831). Der Zeitpunkt einer Verschriftlichung der Vereinbarung ist rechtlich ohne Bedeutung.