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Vereinbarung eines Erfolgshonorars durch den Schuldner während des Insolvenzverfahrens

JudikaturUniv.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2018/184ZIK 2018, 148 Heft 4 v. 31.8.2018

IO: § 3

ABGB: § 879 Abs 2 Z 2, § 934

Schließt der Geschäftsführer einer Schuldnergesellschaft mündlich vor Beendigung des Insolvenzverfahrens einen Honorarvertrag (im Anlassfall mit einem Steuerberater) ab, ist die Vereinbarung trotz des noch nicht beendeten Insolvenzverfahrens für die Streitteile verbindlich und nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens wirksam (RIS-Justiz RS0063784, RS0063803, RS0063831). Der Zeitpunkt einer Verschriftlichung der Vereinbarung ist rechtlich ohne Bedeutung.

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