Ein Europäischer Kontopfändungsbeschluss nach der Europäischen Kontopfändungsverordnung schafft einen Pfandrang, wenn der Gläubiger bereits eine Entscheidung in der Hauptsache erwirkt hat. Es stellt sich die Frage der Wirkung der Insolvenzeröffnung auf ein derartiges Pfandrecht, insb, ob es sich dabei um ein exekutives Pfandrecht handelt, das gem § 12 IO erlischt, wenn es in den letzten 60 Tagen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens neu erworben worden ist. Dieser Frage sowie den praktischen Implikationen für Masseverwalter soll im folgenden Beitrag nachgegangen werden.