In der dt Literatur wird seit geraumer Zeit diskutiert, ob Geschäftsleiter in Eigenverwaltung nach der dInsO gegenüber den am Insolvenzverfahren Beteiligten wie Insolvenzverwalter haften. Der BGH hat dies jüngst in seiner E vom 26. 4. 2018, IX ZR 238/171 bejaht. Der Beitrag untersucht diese - bis dato in Österreich nicht tiefergehend diskutierte - Frage für das österr Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung.