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Haften Geschäftsleiter im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung wie Masseverwalter?

BeiträgeMag. Georg Wabl, LL.M. (London)ZIK 2018/164ZIK 2018, 134 Heft 4 v. 31.8.2018

In der dt Literatur wird seit geraumer Zeit diskutiert, ob Geschäftsleiter in Eigenverwaltung nach der dInsO gegenüber den am Insolvenzverfahren Beteiligten wie Insolvenzverwalter haften. Der BGH hat dies jüngst in seiner E vom 26. 4. 2018, IX ZR 238/1711ZIP 2018, 977. bejaht. Der Beitrag untersucht diese - bis dato in Österreich nicht tiefergehend diskutierte - Frage für das österr Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung.

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