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Keine sofortige Restschuldbefreiung in verlängerten Abschöpfungsverfahren

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2018/153ZIK 2018, 122 Heft 3 v. 5.7.2018

IO § 280

Der Antrag auf Beendigung eines bei Inkrafttreten des IRÄG 2017 laufenden verlängerten Abschöpfungsverfahrens und auf Erteilung der Restschuldbefreiung ist abzuweisen.

LGZ Graz 8. 5. 2018, 4 R 31/18k

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