IO: §§ 21, 46 Z 2
UStG: § 3
Für die insolvenzrechtliche Qualifikation einer Abgabenforderung als Insolvenz- oder Masseforderung ist nicht das Entstehen der Steuerschuld auf der Grundlage eines abgabenrechtlich relevanten Sachverhalts oder der Eintritt ihrer Fälligkeit maßgeblich, sondern ob der die Abgabenpflicht auslösende Sachverhalt vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht wurde (RIS-Justiz RS0064620).