Der OGH erachtete § 25b Abs 2 IO auf einen Vertrag über die Teilnahme an einer Fußballmeisterschaft, in dem ein "Zwangsabstieg" im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über einen teilnehmenden Verein vorgesehen ist, als nicht anwendbar.
Der OGH erachtete § 25b Abs 2 IO auf einen Vertrag über die Teilnahme an einer Fußballmeisterschaft, in dem ein "Zwangsabstieg" im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über einen teilnehmenden Verein vorgesehen ist, als nicht anwendbar.