Am 14. 3. 2018 legte die Europäische Kommission den Entwurf zu einer RL über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten vor (COM[2018] 135 final). Nach der Begründung (s 1 ff) dient sie mit zur Vollendung der Bankenunion. Dafür sei es auch von entscheidender Bedeutung, hohe Bestände an notleidenden Krediten (non-performing loans) abzubauen und ihr Auflaufen in Zukunft zu verhindern. Siehe zu einschlägigen Vorhaben in Sachen non-performing loans ZIK 2017/215, 161 sowie die beiden Fortschrittsberichte der Kommission vom 18. 1. 2018, COM(2018) 37 final und vom 14. 3. 2018, COM(2018) 133 final.