Sehr intensiv wird an der Fortentwicklung des Richtlinienentwurfs der Europäischen Kommission vom 22. 11. 2016, COM(2016) 723 final, gearbeitet (s zuletzt ZIK 2017/263, 201). Dazu haben bereits 18 Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe stattgefunden, weitere sind für die Zeit der bulgarischen und österr Präsidentschaft geplant. 2019 soll die RL vorliegen. Es wird dann zwar eine vermutlich dreijährige Umsetzungsfrist geben, in Österreich könnte es aber rascher zu einem Gesetz kommen. Denn im Regierungsprogramm ist eine Evaluierung des URG vorgesehen (s ZIK 2018/261, 201), und dazu würde die Umsetzung des in ähnliche Richtung gehenden Verfahrens nach der RL passen.