Die Neuerungen für natürliche Personen durch das IRÄG 2017 werden dargestellt. Der Autor nimmt insb Stellung zu den Änderungen bei Zahlungsplan und Abschöpfungsverfahren, vertritt dabei ua, dass in jedem Fall der Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens ein gescheiterter Zahlungsplan vorauszugehen hat. Auch die Übergangsvorschriften werden erörtert.