Ausgehend von einem Urteil des LG Hildesheim setzt sich der Autor mit der grenzüberschreitenden Forderungsanmeldung im Rahmen der EuInsVO auseinander und geht hierbei insb auf die Sprache, in der die Forderungsanmeldung vorzunehmen ist, ein.
Ausgehend von einem Urteil des LG Hildesheim setzt sich der Autor mit der grenzüberschreitenden Forderungsanmeldung im Rahmen der EuInsVO auseinander und geht hierbei insb auf die Sprache, in der die Forderungsanmeldung vorzunehmen ist, ein.