Leistet ein Geschäftsführer nach Eintritt der materiellen Insolvenz Zahlungen, kann er gegenüber der Gesellschaft schadenersatzpflichtig werden (§ 25 Abs 2 Z 3 GmbHG). In der vorliegenden Entscheidung nimmt der OGH zu zahlreichen damit verbundenen Fragen ausführlich Stellung.