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Der Rangrücktritt - Novation oder bloße Schuldänderung?

BeiträgeMag. Miriam Simsa/Mag. Georg WielingerZIK 2017/218ZIK 2017, 171 Heft 5 v. 15.11.2017

Die Rechtsnatur einer qualifizierten Rangrücktrittserklärung nach österr Recht ist nicht geklärt. Der dt BGH wertet einen qualifizierten Rangrücktritt als Schuldänderungsvertrag. Dem ist auch für Österreich zu folgen, mit wichtigen Folgen für den rücktretenden Gläubiger.

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