vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nur ein Mal Mindestentlohnung von 3.000 € beim Sanierungsplan

BeiträgeUniv.-Prof. Dr. Andreas Konecny/Dr. Stephan RielZIK 2017/219ZIK 2017, 175 Heft 5 v. 15.11.2017

Mit dem IRÄG 2017 wurde die Mindestentlohnung für Insolvenzverwalter dahin geändert, dass als Regelentlohnung 3.000 € zusätzlich zu den auf Grundlage von Verwertungserlösen bzw des Erfordernisses zur Erfüllung eines Sanierungsplans berechneten Entlohnungsbeträgen zustehen. Der Betrag von 3.000 € gebührt bei Annahme eines Sanierungsplans auch dann nur ein Mal, wenn der Insolvenzverwalter zusätzlich Verwertungserlöse erzielt hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte