IO: § 110
ABGB: § 1335
Liegt einer im Insolvenzverfahren angemeldeten (im Anlassfall insb auf Zahlung von Zinsen gerichteten) Forderung ein vollstreckbarer Titel zugrunde, besteht zwar allgemein und verfahrensrechtlich die Möglichkeit einer Be-
IO: § 110
ABGB: § 1335
Liegt einer im Insolvenzverfahren angemeldeten (im Anlassfall insb auf Zahlung von Zinsen gerichteten) Forderung ein vollstreckbarer Titel zugrunde, besteht zwar allgemein und verfahrensrechtlich die Möglichkeit einer Be-