IO: § 81 Abs 3, §§ 104, 105, 123b
ABGB: §§ 1297, 1299, 1304
Die Haftung des Insolvenzverwalters für durch pflichtwidrige Führung seines Amtes verursachte Vermögensnachteile ist nicht subsidiär und verschafft dem Geschädigten einen selbstständigen Rechtsschutzanspruch und eine verschuldensabhängige Ersatzpflicht nach den Regeln des ABGB (RIS-Justiz RS0065416). Der Ersatzanspruch kann gegen den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden, ohne vorher den eigentlichen Schuldner in Anspruch zu nehmen.