IO: §§ 2, 206
ABGB: §§ 231 ff
Bei der Unterhaltsbemessung kommt es auf die Einbringlichkeit nicht an. (Selbst) konkursrechtliche Maßnahmen haben auf die Festsetzung der Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind keinen Einfluss (s RIS-Justiz RS0113298).