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Zahlungsplan: Zur (Un-)Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Berücksichtigung nicht angemeldeter Forderungen

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2017/48ZIK 2017, 34 Heft 1 v. 28.2.2017

IO: §§ 156b, 197, 252

ZPO: § 528

Trotz Zulässigerklärung des Revisionsrekurses muss der Rechtsmittelwerber eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung aufzeigen, andernfalls ist das Rechtsmittel zurückzuweisen (8 Ob 113/15y). Hält das RekursG die Entscheidung über den Anspruch des Gläubigers einer nicht angemeldeten Insolvenzforderung auf Zahlungsplanquote für unanfechtbar und lässt es mangels OGH-Rsp dazu den Revisionsrekurs zu, ist er unzulässig, wenn darin weder diese noch eine andere erhebliche Rechtsfrage zur Zulässigkeit des Rekurses angesprochen wird.

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