IO: § 30 Abs 1 Z 1
Der Insolvenzverwalter kann (ua) eine nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder in den letzten 60 Tagen vorher vorgenommene Befriedigung eines Gläubigers anfechten, wenn der Gläubiger eine solche erlangt hat, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht in der Zeit zu beanspruchen