IO: § 13
Hinsichtlich einer nach Konkurseröffnung erfolgten Grundbuchseintragung in einem vor diesem Zeitpunkt liegenden Rang besteht keine Grundbuchssperre (5 Ob 153/09z; RIS-Justiz RS0121707 [T1], RS0063848 [T2], RS0034769 [T3, T4]).
IO: § 13
Hinsichtlich einer nach Konkurseröffnung erfolgten Grundbuchseintragung in einem vor diesem Zeitpunkt liegenden Rang besteht keine Grundbuchssperre (5 Ob 153/09z; RIS-Justiz RS0121707 [T1], RS0063848 [T2], RS0034769 [T3, T4]).