IO: § 7
ZPO: §§ 163 ff, 528
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der P ist auch im Rechtsmittelverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen. Wenn der Gegenstand des Rechtsstreits ein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen ist, kann über ein vor Insolvenzeröffnung erhobenes Rechtsmittel während der ex lege eintretenden Unterbrechung nicht entschieden werden. Der Akt ist vorerst unerledigt dem ErstG zurückzustellen (RIS-Justiz RS0037039, RS0036752, RS0036996 [T7]).