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Sawerthal, Externe Rotation nach dem APRÄG 2016, ecolex 2016, 1080:

FachliteraturKreditschutzBearbeiter: Werner LeberZIK 2017/32ZIK 2017, 25 Heft 1 v. 28.2.2017

Die Abschlussprüfungs-VO begrenzt die Höchstlaufzeit des Prüfungsmandats von Abschlussprüfern bei Unternehmen von öffentlichem Interesse auf zehn Jahre. Die Übergangsregelungen hinsichtlich bestehender Verträge mit Abschlussprüfern werden erörtert.

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