vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Versagung der Bestätigung eines Sanierungsplans nach Ermessen

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2016/316ZIK 2016, 235 Heft 6 v. 31.12.2016

IO: § 154

StGB: §§ 156

Der Sanierungsplan widerspricht den Verhältnissen des Schuldners, wenn dieser mehr leisten könnte, dh, wenn der Sanierungsplan weniger bietet, als den gegenwärtigen und voraussichtlichen künftigen Vermögensverhältnissen des Schuldners entspricht. Dieser Versagungsgrund stellt nicht primär auf den Vergleich mit der Verteilungsquote nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens ab. Bei der Beurteilung einer von Gläubigerseite behaupteten Unangemessenheit der Quote ist ua zu berücksichtigen, wenn (wie im Anlassfall) das auf dem Massekonto vorhandene Guthaben zur Bezahlung von Masseforderungen zu verwenden ist und ein Teil der Quote nur mit Hilfe von dritter Seite aufgebracht werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte