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Auszug aus dem Anmeldungsverzeichnis für einen Rechtsnachfolger

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2016/312ZIK 2016, 232 Heft 6 v. 31.12.2016

IO: § 108

Ein Rechtsnachfolger kann auch nach Beendigung des Insolvenzverfahrens einen Auszug aus dem Anmeldungsverzeichnis erhalten. Dabei ist der Forderungsübergang zu bescheinigen. Einwände des Schuldners sind nicht zu prüfen.

OGH 28. 6. 2016, 8 Ob 18/16d

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