vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unrichtiges Vermögensverzeichnis und Einleitung des Abschöpfungsverfahrens

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2016/311ZIK 2016, 230 Heft 6 v. 31.12.2016

IO: §§ 100, 100a, 185, 201 Abs 1 Z 2

StGB: § 292a

Der Antrag auf Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens ist auf Gläubigerantrag ua dann abzuweisen, wenn der Schuldner während des Insolvenzverfahrens Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach diesem Gesetz vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Dieses Einleitungshindernis liegt vor, wenn ein Vermögensverzeichnis falsch oder unvollständig ausgefüllt wird. Dabei spielt keine Rolle, ob das unrichtige Vermögensverzeichnis während des eröffneten Insolvenzverfahrens oder bereits im Eröffnungsverfahren vorgelegt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte