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Kronthaler, Wer trägt die Kosten für die Ausstellung der Löschungsquittung? Zak 2016/660, 348:

FachliteraturAufsätzeBearbeiter: Werner LeberZIK 2016/302ZIK 2016, 226 Heft 6 v. 31.12.2016

Nach Ansicht des Verfassers trägt der Pfandgläubiger diese Kosten, sofern keine abweichende Parteienübereinkunft vorliegt.

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