Durch Zahlung tritt der Bürge in die Rechte des Gläubigers ein und hat Anspruch auf Übertragung der Rechtsbehelfe und Sicherungsmittel. Die Verfasser untersuchen daraus resultierende Rechtsfragen.
Durch Zahlung tritt der Bürge in die Rechte des Gläubigers ein und hat Anspruch auf Übertragung der Rechtsbehelfe und Sicherungsmittel. Die Verfasser untersuchen daraus resultierende Rechtsfragen.