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Berücksichtigung nur des Ausfalls bei Absonderungsrecht auf freigegebener Liegenschaft

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2016/39ZIK 2016, 30 Heft 1 v. 26.2.2016

IO: § 119 Abs 5, §§ 132, 133

Bei Ausscheidung einer Liegenschaft sind die Absonderungsgläubiger bei Verteilung im Insolvenzverfahren nur mit dem mutmaßlichen Ausfall zu berücksichtigen. Machen sie diesen Betrag nicht glaubhaft, erfolgt keine Zuweisung aus der Insolvenzmasse.

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