Der VwGH hat in seiner E Ra 2014/02/0089 ausgeführt, dass ein Verweis auf eine Website für die Erteilung einer "verständlichen" Information iSd § 41 Abs 2 WAG unter bestimmten Voraussetzungen ausreichend sein kann. Der Autor erläutert diese Entscheidung und stellt weitere Überlegungen zur Verständlichkeit von Informationen an.