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Anwaltsinsolvenz: Mittlerweiliger Stellvertreter kann nicht Masseverwalter sein

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2015/307ZIK 2015, 231 Heft 6 v. 30.12.2015

IO: §§ 80b, 81 Abs 2

ABGB: § 1029

RAO: § 28 Abs 1 lit h, § 34 Abs 4

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