IO: §§ 70 ff, 182
Ein Schuldenregulierungsverfahren ist auf Antrag eines Gläubigers zu eröffnen, wenn er seine Insolvenzforderung glaubhaft macht, der Schuldner zahlungsunfähig ist und kostendeckendes Vermögen vorhanden ist bzw ein
IO: §§ 70 ff, 182
Ein Schuldenregulierungsverfahren ist auf Antrag eines Gläubigers zu eröffnen, wenn er seine Insolvenzforderung glaubhaft macht, der Schuldner zahlungsunfähig ist und kostendeckendes Vermögen vorhanden ist bzw ein