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Weissel, Existenzgründer und § 7 VKrG - eine unglückliche Beziehung? ÖBA 2015, 814:

FachliteraturAufsatzübersichtBearbeiter: Werner LeberZIK 2015/295ZIK 2015, 223 Heft 6 v. 30.12.2015

§ 7 VKrG zieht für jeden Kreditgeber die Pflicht nach sich, im Interesse des geschützten Verbrauchers die Aussichten des beabsichtigten Kreditgeschäfts zu prüfen, und bezieht auch "Existenzgründer" in seinen Schutzbereich mit ein. Dabei wird besonders auf Schwierigkeiten bei der Erfüllung dieser Pflicht eingegangen, mit welchen der Kreditgeber rechnen muss.

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