Mit dem AbgÄG 2014 wurde in § 9 Abs 5 EStG eine laufzeitabhängige Abzinsung von Rückstellungen mit einem Fixzinssatz von 3,5 % eingeführt. Der Beitrag beleuchtet die wesentlichen Neuerungen rund um die Abzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten vor dem Hintergrund des EStR-Wartungserlasses näher und untersucht diese, auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den unternehmensrechtlichen Grundsätzen der Abzinsung.