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Keine vorgezogene bzw inhaltliche Entscheidung des InsolvenzG über das Vorliegen von Sondermassekosten

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2015/251ZIK 2015, 188 Heft 5 v. 30.10.2015

EO: § 213

IO: § 47 Abs 3, §§ 82d, 85d, 119, 125 Abs 4, § 254 Abs 5, § 250

Absonderungsberechtigten kommt gegen einen Beschluss des InsolvenzG, ob sich eine Masseforderung auf die gemeinschaftliche Masse oder auf eine Sondermasse bezieht, ein Rekursrecht zu.

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