Mit der Umsetzung der Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) wird aufgrund neu eingeführter Berichtspflichten der Umfang der Offenlegungspflichten erweitert. Weiters wurde das Verfahren zur Verhängung von Zwangsstrafen neu geregelt. Der Beitrag stellt die wichtigsten Änderungen in diesen Bereichen dar.