Der VwGH ist im Erk 26. 11. 2014, 2011/13/0008 zum Ergebnis gelangt, "dass eine nach § 19 KStG 1988 in Liquidation befindliche Kapitalgesellschaft nicht als Gruppenträger iSd § 9 KStG 1988 in Betracht kommt". Der vorliegende Beitrag setzt sich krit mit der geänderten Rechtsansicht, der zugrunde liegenden Argumentation und deren Auswirkungen auf außergerichtliche Sanierungsverfahren auseinander.