IO: § 43 Abs 2
EuInsVO: Art 4 Abs 2 lit m, Art 5, 13, 20
Wenn die von einem Insolvenzverwalter angefochtene Auszahlung eines vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändeten Geldbetrags erst nach Eröffnung dieses Verfahrens erfolgt ist, kann sich der Gläubiger darauf berufen, dass die Zahlung nach dem anwendbaren Recht nicht anfechtbar ist.