IO: §§ 252, 260
ZPO: §§ 84, 85
Eine nach Zustellung eines Beschlusses des InsolvenzG (im Anlassfall lautend auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) vom Schuldner im Telefax-Weg eingebrachte Eingabe, in der er die
IO: §§ 252, 260
ZPO: §§ 84, 85
Eine nach Zustellung eines Beschlusses des InsolvenzG (im Anlassfall lautend auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) vom Schuldner im Telefax-Weg eingebrachte Eingabe, in der er die