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Zur Aussonderung einer durch eine Höchstbetragshypothek gesicherten Forderung bei Treuhänderinsolvenz

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2015/190ZIK 2015, 142 Heft 4 v. 31.8.2015

IO: §§ 44, 60 Abs 2, § 109

ABGB: § 1422

Wird eine Höchstbetragshypothek bestellt, so haftet das Pfand nicht an den einzelnen Forderungen, sondern am Kreditrahmen. Nur wenn entweder der Schuldner der Übertragung des Grundverhältnisses zustimmt oder der Kreditrahmen auf eine einzelne Kreditgeberforderung reduziert wird und erkennbar eine Wiederausnützung des Rahmens nicht mehr stattfinden soll, haftet das Höchstbetragspfandrecht nur noch an dieser Forderung und nicht mehr am Kreditrahmen (RIS-Justiz RS0033415).

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