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Ausfolgung eines Kautions-Sparbuchs und Aufrechnung durch die Bank

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2015/188ZIK 2015, 140 Heft 4 v. 31.8.2015

ABGB: §§ 1438, 1439

IO: §§ 19, 20

Ein Sparbuch ohne Losungswort ist ein Rektapapier und wird durch Zession übertragen.

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