Die Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus hat dazu geführt, dass die schematische Anwendung mancher Zinsgleit- oder Zinsänderungsklauseln zu negativen Kreditzinsen führen könnte. Der Beitrag geht der Frage nach, ob ein solches Ergebnis mit dem Gesetz bzw den Grundsätzen der Vertragsauslegung vereinbar wäre.