In den Verfahren, die Schiffs- und Immobilienfondsgeschädigte gegen die beratenden Banken und Anlageberater führen, werden idR mehrere Beratungsfehler vorgebracht. Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Frage, ob die Kenntnis des Anlegers von einem Beratungsfehler auch den Lauf der dreijährigen Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche auslöst, die auf einen anderen Beratungsfehler gestützt werden.