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(Wechsel-)Bürgschaft und Sorgfaltspflichten der kreditgebenden Bank

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2015/146ZIK 2015, 117 Heft 3 v. 30.6.2015

ABGB: §§ 1364, 1365

Die Bestimmungen des ABGB über die Bürgschaft sind auf die Wechselbürgschaft grds nicht anzuwenden (RIS-Justiz RS0032174). Die Wechselbürgschaft begründet eine Haftung nach bürgerlichem Recht nur, wenn dies vereinbart wurde.

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