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Abschöpfungsverfahren: Konkurrenz von Einstellungs- und Restschuldbefreiungsanträgen

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2015/141ZIK 2015, 114 Heft 3 v. 30.6.2015

IO: §§ 211, 213

Ein Antrag auf vorzeitige Einstellung des Abschöpfungsverfahrens wegen Obliegenheitsverletzungen kann auch noch gestellt werden, wenn der Schuldner den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt hat. Bis zur Erledigung des Einstellungsantrags ist die Entscheidung über die Restschuldbefreiung ausgesetzt.

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