Zunehmend werden Versicherungsverträge auch als Kapitalanlage angeboten. Anleger investieren bspw in sog fondsgebundene Lebensversicherungen, bei denen die Versicherungsleistung von der Wertentwicklung eines Investmentfonds abhängt. Der europäische Gesetzgeber hat sich dieser Produkte nun eigens angenommen und ein Reformpaket zur Regulierung von Versicherungsanlageprodukten geschnürt. Diese Entwicklung auf europäischer Ebene und ihre Folgen für den Anlegerschutz im dt Versicherungsrecht sind Gegenstand dieses Beitrags.