Ausgehend von einem Entwurf der Europäischen Kommission vom 12. 12. 2012 (s ZIK 2012/291, 201) erfolgte eine umfassende Überarbeitung der EuInsVO. In ZIK aktuell wurde laufend berichtet, zuletzt in ZIK 2015/4, 4. Am 20. 5. 2015 hat nun das Europäische Parlament dem Reformentwurf zugestimmt. Die "Verordnung (EU) 2015/848 vom 20. 5. 2015 des Europäischen Parlaments und des Rates über Insolvenzverfahren (Neufassung)" wurde am 5. 6. 2015 im ABl L 141/19 ff bekannt gemacht. Sie ist am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft getreten und gilt für Insolvenzverfahren, die nach dem 26. 6. 2017 eröffnet werden (s Art 84, 92 EuInsVO nF).