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Überlassung an Zahlungs statt und eigenmächtige Bezahlung von Begräbniskosten

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2015/87ZIK 2015, 77 Heft 2 v. 6.5.2015

AußStrG: § 148 Abs 1, § 154 Abs 2

IO: § 47 Abs 2

Bei Überlassung einer überschuldeten Verlassenschaft an die Gläubiger ist das Vermögen zunächst in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen für Masseforderungen zu verteilen. Daher sind mangels hinreichender Aktiva die Forderungen nur anteilig zu befriedigen und geleistete Zahlungen können nicht zurückgefordert werden. Das betrifft auch die Begräbniskosten.

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